Winter in Berlin - Schneeräumung auf Radwegen mangelhaftBerlin, 6. Januar 2009 Nicht benutzungspflichtig, weil nicht benutzbar: 40 Kilometer Radwege und Radspuren zwischen Berlins Mitte und Hönow getestet Eigentlich ist das Berliner Straßenreinigungsgesetz besser als die meisten Radfahrer es in diesen Tagen vermuten. Unter §1 heißt es zur Straßenreinigungspflicht: "... zu den zu reinigenden Oberflächen gehören insbesondere ... Radwege" - gleich an zweiter Stelle hinter den Fahrbahnen. Doch in der Realität sieht dies ein wenig anders aus ... Berliner Straßenreinigungsgesetz verlangt Schneeräumung auf Radwegen Im gleichen Paragrafen ist außerdem zu lesen: "Zur ordnungsgemäßen Reinigung gehört die Winterglätte- und Schneebekämpfung" - na also! Noch detallierter wird es unter §3 zum Thema Winterdienst: "... auf Radwegen darf Schnee und Eis nicht ... angehäuft werden" - doch dann folgt gleich die Einschränkung: "Mit Kehrmaschinen befahrbare ausgebaute Radwege werden vom Schnee geräumt. Eine Eisglätte- und Schneeglättebeseitigung findet nicht statt. Auf Radwegen dürfen keine scharfkantigen Streumittel verwendet werden." Aha! Also ganz zum Schluss kommt doch noch die doppelte Verneinung: nicht Streuen im Allgemeinen und auch nicht mit scharfkantigem Splitt im Besonderen! Fahrbahnen der Hauptstraßen sind geräumt und mit Feuchtsalz abgestumpft problemlos befahrbar - auch mit dem Fahrrad Der Schneefall liegt am heutigen Dienstag schon ein paar Tage hinter uns, die Fahrbahnen der Hauptstraßen sind schnee- und eisfrei - es wurde gut geräumt, Feuchtsalz als Auftaumittel ist im Straßenreinigungsgesetz ausdrücklich zugelassen "auch vorbeugend" und "bei extremer Glätte" auch als "Streckenstreuung". Und wie sehen die Radverkehrsanlagen aus? Berlins Fahrradbeauftragter testete sie heute zwischen Kreuzberg, Tiergarten, Mitte, Prenzlauer Berg, Friedrichshain, Lichtenberg, Marzahn und Hellersdorf - wie viele andere Berliner auch, natürlich mit dem Fahrrad. Radwege und Radspuren sind nicht oder nicht ausreichend geräumt und nicht sicher befahrbar Einige der alten Radwege und der neuen Radspuren lassen durchaus die Spuren einer Kehrmaschine erkennen - von einer wirklichen Schneeräumung zu sprechen, ist jedoch übertrieben. "Schnee und Eis gibt es in Berlin in den letzten Jahren zwar nur an wenigen Tagen", so Berlins Fahrradbeauftragter. "Trotzdem ist vor allem die mangelhafte Reinigung der inzwischen rund 100 Kilometern Radspuren auf den Fahrbahnen nicht akzeptabel." Schnee und Eis bedeckte Radwege müssen nicht benutzt werden Drei Viertel aller alten Radwege in Berlin sind auch im Sommer nicht mehr benutzungspflichtig. Doch auch der Rest muss nicht benutzt werden, wenn er nicht benutzbar ist - nicht vom Schnee geräumte oder spiegelglatte Radwege gehören dazu. "Die Benutzung der normalen Fahrbahn ist in den meisten Fällen also nicht nur erlaubt, sondern vor allem sicherer", so Koch. "Leider scheinen dies einige Autofahrer nicht zu wissen - obwohl die Aufhebung der allgemeinen Radwegbenutzungspflicht bereits seit 1998 in der Straßenverkehrsordnung geregelt ist." Was Autofahrer und was Radfahrer beachten sollten Ein paar einfache Regeln machen den Straßenverkehr sicherer und das Leben in einer Großstadt wie Berlin angenehmer. Gegenseitige Rücksichtnahme und die Erkenntnis, dass der jeweils andere auch nur ins Büro muss, machen uns allen das Leben leichter. Gegenseitige Belehrungen auf der Straße bewirken dagegen meist das Gegenteil - und können als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr strafbar sein ...
Die Liste der getesteten Radwege und Radspuren im Einzelnen ... Beim Anklicken der einzelnen Namen der Straßen und Radwege können die jeweiligen Fotos oder der Gesamtüberblick in der Bildergalerie www.benno-koch.de angesehen werden:
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